Kirchlicher Datenschutz (KDG)
Im Vereins- oder Verbandsalltag spielen personenbezogene Daten eine wichtige Rolle. Ohne eine Anmeldeliste mit allen Namen ist es unmöglich eine Fahrt ins Sommerlager oder auch nur eine Tagung zu organisieren.
Mit der zunehmenden Digitalisierung und der damit verbundenen Speicherung von Daten mussten auch Konzepte zum Schutz der Daten erarbeitet werden. Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai in Kraft tritt, ergeben sich viele Fragen für alle Ebenen der DPSG.
Erste Hilfe für Stämme: Was ist zu tun?
- Braucht ihr eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn ja, habt ihr jemanden bestellt? - Habt ihr Verarbeitungsverzeichnisse erstellt?
- Benötigt ihr Auftragsverarbeitungsverträge? Habt ihr sie geschlossen?
- Ist eure Datenschutzerklärung (Webseite) rechtskonform?
Zum kritische Thema „Fotos“, haben wir hier ganz aktuell beschrieben (Der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschland).
Einwilligungen müssen anlassbezogen sein. Pauschale Einwilligungen für alle Aktivitäten des Stammes sind nicht zulässig. So muss z.B. für jedes Sommerlager eine neue Einwilligung eingeholt werden.
Eine Vorlage für euren Stamm könnt ihr hier herunterladen.
Datenschutzbeauftragte? Verarbeitungsverzeichnis? Du verstehst nur Bahnhof? Wirf einen Blick in die FAQ.
Für die Geschäftsführenden auf Diözesanebene gab es eine telefonische Schulung. So möchten wir die erarbeiteten Handlungsempfehlungen effektiv in den Verband tragen.
Zur ausführlichen Recherche findet ihr hier das Kirchliche Datenschutzgesetz.